1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, diezwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns Firma Nilian e.U. (nachfolgend „Lieferant“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen,insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen(Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung voneigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auchdann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch fürFolgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbartwerden. 1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zweckenabschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichenTätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oderjuristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss einesRechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.3 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichendeZusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sieschriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.
2.1 Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteiltwerden. 2.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung desLieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande.Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande,wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt. 2.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt imZweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucherhandelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande. 2.4 Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstelltwurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle unsere schriftlichenKostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschteDetailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssummein Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage [auch andere Frist möglich wiez.B. 14 Tage oder 2 Monate] ab Abgabedatum gebunden. 2.5 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeitweiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kundenunverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend dieFortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren,behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vomVertrag zurückzutreten. 2.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe undStruktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art desVertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegenund üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen,z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.
3.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn: 1. der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchersan einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist 2. für den der Verbraucher unter den in Z. 2 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat 3. der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittelgeschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als denGeschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmersoder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde,oder 4. der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werbenlässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt 5. der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperlicheAnwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatzorganisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich desZustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden; 6. der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nichtunter Z. 1. – 5. fällt. Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu, a. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragtenzwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, b. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oderihren Beauftragten vorangegangen sind oder c. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sieüblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und dasvereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt d. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmersabgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumengeschlossenen Verträgen gem. Z. 1. – 5. über a. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens desVerbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbrachtwurde, b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichenBedürfnisse zugeschnitten sind.Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumengeschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betragvon 50 Euro nicht überschreitet. 3.2 Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus unserenRücktrittsbelehrungen.
4.1 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei denangegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligenProduktbeschreibung gesondert angegeben. 4.2 Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebeneMontage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweisberechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkostensind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen. Zu sonstigenallfälligen Kosten im Zusammenhang mit einer Montage siehe Punkt 12 Mitwirkungspflicht. 4.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählenbeispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren,Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kostenkönnen in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zurVerfügung, die in unserem Online-Shop angegeben werden. 4.5 Ist Vorauskasse bei Kauf vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. 4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Waregeliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lieferant behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Lieferant den Kunden in seinenZahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. 4.8 Bei Vertragsabschlüssen, die nicht über den Online-Shop abgeschlossen wurden, sind – sofernnichts anderes vereinbart ist - 30% der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 % derAuftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist derLieferant berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung undRechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. 4.9 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechendenRechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einemangemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 %p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt. 4.10 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen bereits erbrachthat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig istsowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einerNachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
5.1 Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zumachen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweistsich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten aufgrunddessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellungungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat indiesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
6.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebeneLieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich. 6.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferant zurück, da eineZustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 6.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sachedem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personoder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Lieferant dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 6.4 Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Lieferant am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
7.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. 7.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Begleichung allerForderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor. 7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware imordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungengegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer)im Voraus an den Lieferant ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohneoder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferant gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
8.1 Für Unternehmer a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche; b. hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung; c. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferungerfolgt. 8.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichenTransportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferant hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichenoder vertraglichen Gewährleistungsansprüche. 8.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeitendurchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zuölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Außenanstriche (z.B.Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteilebeeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. 8.4 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetischeQualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zuerhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- undEntlüftung des Gebäudes nach Ö-Norm zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendigesLüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an unserUnternehmen ist. Diese Aufgabe ist in jedem Fall vom Auftraggeber/Kunden zu veranlassen.Während der Heizperiode ist auf ausreichende Luftfeuchtigkeit zu achten, da ansonsten überhöhteFugen- und Schadensbildung droht. Mangelnde Wartung oder Erhaltung durch den Kunden führtzum Wegfall der Gewährleistungsansprüche.
Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auchdeliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: 9.1. Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 9.2. Verletzt der Lieferant fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf denvertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Zifferunbeschränkt gehaftet wird. 9.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen. 9.4. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für derenRichtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbartworden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder eine Anweisung des Kunden als unrichtig,so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden.Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
10.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch dieVerarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen,dass die dem Lieferanten von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Lieferant von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Lieferant diesem gegenüber geltendmachen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigenRechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies giltnicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferant im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eineVerteidigung erforderlich sind.
11.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungenhat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zuveranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführendeLeistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht. 11.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichenBewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebendeSchäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch denKunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesemeinzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des §1168a ABGB davon unberührt. 11.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern. 11.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäudefahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerterAnfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. FürTransporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeberbereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferantenoder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertretenhat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt. 11.5 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker- undMalerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kostenauszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfanghinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw.Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Lieferant umgehend mit der Montage beginnen kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten beim Kundeneinzufordern. 11.6 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen,dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsereHaftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig. 11.7 Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten,allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. 11.8 Der Kunde ist - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten -verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung einesArbeitsblattes zu bestätigen.Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.12) Anwendbares Recht/GerichtsstandFür sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unterAusschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucherseinen Wohnsitz hat, entzogen wird.Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart. Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen denVerbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich derGerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU,aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinengewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel derWohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; Der Unternehmer kann diesfalls vom Kunden nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.